Informationen zum Jahresanfang 2022

Informationen zum Jahresanfang 2022

Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, Eltern Lehrkräften und MitarbeiterInnen einen guten Start in ein neues Jahr und hoffe, dass wir auch im Jahr 2022 gesund und ohne große Einschränkungen den Schulbetrieb fortführen können. Obwohl die Inzidenzen zurzeit über 350 liegen, wird der Schulstart mit einigen Schutzmaßnahmen in Präsenz stattfinden. Am 5. Januar ist eine neue Schul-Coronainformation herausgegeben worden, die ich hier für Euch und Sie kurz zusammenfasse.

Testkonzept

Gemäß § 7 Abs. 3 Schulen-CoronaVO ist ab sofort zunächst für die Zeit bis zum 23. Januar 2022 die Testpflicht in Schulen auf drei Tests pro Woche erweitert (Montag, Mittwoch, Freitag). Dies gilt verpflichtend für alle zunächst bis zum 23.01.22. Wir wünschen uns, dass aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens auch Geimpfte und Genesene an den Testungen teilnehmen.

Mund-Nasen-Bedeckung

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt in der jetzigen Form bestehen.

Kohortenregelung Grundschulen und Förderzentren

Um die Infektionsrate durch das SARS-CoV-2 zu reduzieren, sind zusätzlich weiterhin Kontaktbeschränkungen sowohl im öffentlichen Leben als auch im privaten Umfeld notwendig. Diese haben das Ziel, vor Neuinfektionen so weit wie möglich zu schützen. Auch im Bereich der Schule gelten grundsätzlich die in den Landesbestimmungen verfügten Kontaktbeschränkungen. Dabei geht es nicht darum, Infektionen gänzlich zu verhindern, sondern die Ansteckungsrate zu senken bzw. auf möglichst niedrigem Niveau stabil zu halten. Obwohl wir als Gemeinschaftsschule keine Kohorten bilden müssen, bitten wir um die Einhaltung der Kontaktminimierung auf den Schulhöfen und Gängen!

Kohortenübergreifende außerunterrichtliche Angebote an allen Schulen

Für alle Schulen gilt, dass außerunterrichtliche Angebote wie z. B. AGs in den Nachmittagsstunden in der Zeit zunächst bis zum 23. Januar 2022 ausgesetzt werden sollen, um die Zahl lerngruppenübergreifender Kontakte an Schulen zu beschränken. Dennoch kann die Kohorte zur Aufrechterhaltung von Ganztags- und Betreuungsangeboten nach sorgfältiger Abwägung mehrere Lerngruppen umfassen.

Unsere OG-Angebote fallen dementsprechend in den nächsten zwei Wochen aus, es finden nur folgende OGs statt:

  • Mittagsfreizeit (MFZ) und Hausaufgabenbetreuung (HAB)
  • Spanisch und Französisch
  • LRS

Da am 18.01., 19.01. und 20.01. die Zeugniskonferenzen am Nachmittag stattfinden, endet der Unterricht an diesen Tagen schon nach der 5. Stunde. Hier findet nur noch die MFZ / HAB statt.

Musik und Sport (zunächst für die nächsten 2 Wochen)

Der Sportunterricht gemäß Fachanforderungen wird ausgesetzt. Moderate Bewegungsangebote unter Beachtung erhöhter Hygieneanforderungen, insbesondere Abstand, sind weiterhin wichtig, d.h. der Sportunterricht fällt grundsätzlich nicht aus. Soweit es die Witterung zulässt, sollen diese Angebote im Freien realisiert werden. Die Durchführung von schulinternen oder schulübergreifenden Wettkämpfen ist nicht gestattet.

Singen und das Spielen von Blasinstrumenten sind vorübergehend nicht zulässig, weder im Unterricht noch in Kleingruppen oder Einzelsituationen.

Beurlaubungserlass und Erfassung von Fehltagen in Zeugnissen

Eine Teilnahme am Präsenzbetrieb und am Präsenzunterricht ist für die Schülerinnen und Schüler wichtig. Weiterhin kommt aber eine Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern in Betracht, die entweder selbst ein klar erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf im Falle einer Erkrankung an COVID-19 haben oder bei denen dies bei mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen der Fall ist. Es gilt weiterhin der Erlass zum Umgang mit vulnerablen Schülerinnen und Schülern* 01_Handreichung_vulnerable_SuS_aktueller Entwurf (schleswig-holstein.de).

Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler danach beurlaubt, so werden die entsprechenden Fehltage im Zeugnis nicht ausgewiesen, es sei denn die Schülerin bzw. der Schüler oder die Eltern bitten darum. Das gleiche gilt, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund einer Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes nicht am Präsenzunterricht der Schule teilnehmen können.

*(Wer also eine Beurlaubung vom Präsenzunterricht anstrebt, muss einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung einreichen und beantragen und diese mit einer ärztlichen Bescheinigung der Notwendigkeit bestätigen lassen. Eine Beurlaubung gilt immer nur für längstens 4 Wochen.)

Regelung zum Übergang zum Distanzlernen

Für den Fall, dass es aufgrund einzelner Quarantäneanordnungen der Gesundheitsämter zu Störungen der schulorganisatorischen Abläufe kommt, gilt dass die Schulen einen Übergang zu Distanzunterricht für betroffene Lerngruppen, Jahrgänge oder die Schule insgesamt regeln können.

Um einen eventuellen Distanzunterricht zu gewährleisten, ist es nötig, dass alle Schülerinnen und Schüler über ein digitales Endgerät verfügen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, ein Endgerät selbst zu beschaffen, können Sie ein Leihgerät bei der Schule beantragen. (Leihanträge über das Büro erhältlich oder auf der Homepage herunterzuladen)

Abschlussprüfungen

Schon jetzt wurde beschlossen, die Abschlussprüfungen des Jahrgangs 2022 wie im letzten Jahr mit veränderten Regelungen durchzuführen. Dazu folgen weitere Informationen durch die Klassenlehrkräfte der 9. und 10. Klassen.

Ausblick

Es ist davon auszugehen, dass es im Verlauf der nächsten Wochen immer wieder zu veränderten Regelungen kommen wird.

Damit aber der Schulstart gut gelingt, bitten wir um die strenge Einhaltung der Hygienevorschriften und Beachtung des gültigen Schnupfenplans. Weitere Informationen dazu findet man unter Coronavirus – Schulen&Hochschulen – Coronavirus Informationen für Schulen – schleswig-holstein.de

Zum Schluss noch eine Bitte in eigener Sache:

Sollte ein Schüler oder eine Schülerin Kontaktperson einer infizierten Person in den letzten 5 Tagen gewesen sein, bitten wir Sie, den Schüler / die Schülerin noch zwei weitere Tage (also am Montag und Dienstag) zuhause zu lassen, insbesondere dann, wenn Kontakt zu potenziell Infizierten zu Omikronfällen bestand.

Bei solchen Fällen oder auch bei jeder anderen Krankheit bitten wir weiterhin darum, dass eine Krankmeldung telefonisch über das Büro (04124-930580) am Tag der Krankheit möglichst bis 7.30 Uhr gemeldet wird.

Ich bedanke mich für Euer und Ihr Verständnis und wünsche einen guten Start,

C. Siebert

(Schulleiterin)

 

Foto von Adam Nieścioruk on Unsplash