Alarmplan

Verhalten bei Gefahr

1. Leitgedanken:

Ruhe bewahren, Situation beurteilen, Gefahrenquelle eindämmen, Alarm
auslösen, Schutz der anwesenden Personen, Erste Hilfe bei verletzten
Personen.

Mögliche Ursachen:

  • Feuerausbruch, Rauchentwicklung, Hitze
  • Gasaustritt, Explosionsgefahr
  • Gefährdung durch Witterungseinflüsse (Sturm, Gewitter, Regen, …)
  • Gefährdung durch Gewaltandrohung bzw. –anwendung

2. Schaden erkennen und melden

Schüler und Lehrer im Schadensbereich:

  • Schadensereignis wahrnehmen,
  • im Büro melden
  • und ggf. bekämpfen (Löschdecke, Wasser, Feuerlöscher)

Schüler und Lehrer im sonstigen Schulbereich:

  • Alarmierung: Lautsprecherdurchsage der Schulleitung oder durch
    anhaltendes Ertönen der Alarmsirene (bis zum Eintreffen der Feuerwehr).

3. Verhaltensanleitungen im Alarmfall

  1. Ruhe bewahren und Gefahr einschätzen.
  2. Fenster schließen.
  3. Fluchtweg festlegen (siehe Aushang).
  4. Lehrkraft oder vertretungsweise Klassen- bzw. Kurssprecher nehmen das Klassen- bzw. Kursbuch mit.
  5. Geordnete Aufstellung im Klassenraum.
  6. Die Klasse verlässt geschlossen den Raum und schließt die Tür hinter sich.
  7. Das Schulgebäude wird zügig verlassen, aber nicht rennen oder schubsen.
  8. Sammelplatz für alle Klassen ist der Sportplatz.
  9. Die Klasse begibt sich umgehend zum Sammelplatz, den Weg dorthin
    legt die Lehrkraft oder ggf. vertretungsweise der Klassen- bzw.
    Kurssprecher fest.
  10. Aus Gründen der Übersichtlichkeit stellen sich die Klassen nach aufsteigenden Jahrgangsstufen von rechts nach links auf.
  11. Auf dem Sammelplatz wird die Vollzähligkeit von der Lehrkraft oder
    ggf. vertretungsweise vom Klassen- bzw. Kurssprecher überprüft.
  12. Die Vollzähligkeit wird durch eine von der Schulleitung beauftragte Person abgefragt. (Liste erstellen)

4. Das Ende eines Alarms bzw. der Gefahrensituation wird durch eine Durchsage der Schulleitung bekannt gegeben.

5. Bei Schusswaffengebrauchauf dem Schulgelände bzw. im Schulgebäude oder besonderen Gefahrenlagen
gelten Verhaltensregeln, die durch die Lehrkräfte oder die Schulleitung
vor Ort festgelegt werden (Tür verschließen, Deckung suchen,
Alarmierung des Schulbüros per Handy, …).

(Stand: Juni 2009)