Schulordnung

Stand: 08.08.2019

Alle sollen sich in der Schule wohl fühlen können. Das ist nur möglich, wenn sich jeder rücksichtsvoll und friedfertig verhält, sich verantwortlich fühlt und einen höflichen Umgangston pflegt und darauf angesprochen, den eigenen Namen und die Klasse nennt. Um Ausgrenzungen zu vermeiden, wird deutsch gesprochen.

Niemand darf anderen Gewalt antun, andere entwürdigen oder beim Lernen stören.

 

I. Allgemeines:

1. Unterrichtszeiten:

1. Stunde 07:30 Uhr – 08:15 Uhr

2. Stunde 08:20 Uhr – 09:05 Uhr Pause 20 Minuten

3. Stunde 09:25 Uhr – 10:10 Uhr

4. Stunde 10:15 Uhr – 11:00 Uhr Pause 15 Minuten

5. Stunde 11:15 Uhr – 12:00 Uhr

6. Stunde 12:05 Uhr – 12:50 Uhr Pause 40 Minuten

7./8. Stunde 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

 

2. Ab 7:05 Uhr dürfen Schülerinnen und Schüler die große Pausenhalle als Warteraum nutzen. Die Klassenräume können ab 7:20 Uhr betreten werden.

3. Schüler/innen, deren Unterricht erst zu einer späteren Stunde beginnt, können die Pausenhalle als Warteraum nutzen. Ein Aufenthalt in den Klassenräumen ist untersagt.

4. Nach der letzten Unterrichtsstunde des Vormittags verlassen alle Schüler/innen die Klassenräume und Gänge. Schüler/innen mit Nachmittagsunterricht bzw. mit Teilnahme am Ganztagsangebot dürfen sich in der Mensa mit Nebenraum, der Pausenhalle oder einem beaufsichtigten Raum aufhalten.

5. Die Wartezeiten im Schulgebäude sind so zu gestalten, dass andere Personen nicht gestört werden. Den Anweisungen der Lehrkräfte, anderer Mitarbeiter der Schule sowie der Schüleraufsichten ist Folge zu leisten.

6. Die besonderen Regelungen für den Sportbetrieb besprechen die Sportlehrer/innen zu Beginn eines jeden Schuljahres mit ihren Gruppen.

7. Bei Notfällen (z. B. Feuer) gilt der Alarmplan (Aushang). Durchsagen sind zu beachten.

8. Gegenstände, die einen selbst oder andere gefährden, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

9. Elektronische Geräte dürfen auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit und den geregelten Pausen nicht benutzt werden. Im Ausnahmefall und mit Genehmigung einer Lehrkraft ist die Nutzung u.a. zu unterrichtlichen Zwecken zulässig. Bei Verstößen können die Geräte für eine gewisse Zeit (in der Regel bis zum Unterrichtsschluss) eingezogen werden.

10. Wertsachen sollten zur Schule nicht mitgebracht werden, denn bei Verlust können sie durch die Schule nicht ersetzt werden.

11. Kopfbedeckungen sind im Unterricht abzunehmen.

12. Bei Verstößen gegen diese Schulordnung muss je nach Häufigkeit die Pausenordnung oder die Schulordnung (evtl. auch durch Nacharbeit in der Schule) abgeschrieben werden oder es werden andere geeignete Maßnahmen angeordnet.

13. Jede/r hat das Recht, sich höflich bei seinem Gegenüber zu beschweren, wenn sie/er sich nicht richtig behandelt fühlt.

14. Die Bushaltestelle und der Fußweg vor der Schule gelten noch als Schulgelände. Provokantes Verhalten in Sichtweite sollte aus Höflichkeit unterlassen werden.

 

II. Pausenordnung

1. In den 5-Minuten Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen oder wechseln den Raum/ Fachraum. Der Aufenthalt in den Fluren ist nicht erlaubt.

2. In den großen Pausen verlassen alle Schüler/innen unverzüglich die Klassenräume (Fachräume). Als Wege sind grundsätzlich der Schulhof 2 und die große Pausenhalle zu nutzen. Den Anordnungen der Lehrkräfte und der Schüleraufsichten ist dabei Folge zu leisten. In den großen Pausen halten sich die Schüler/innen auf den Schulhöfen oder in der großen Pausenhalle auf. Die Toiletten in der großen Pausenhalle könnengenutzt werden.

3. Das Laufen und Herumtoben sowie die Nutzung von Inlinern, Rollern o. ä. ist im Schulgebäude verboten.

4. Die Schüler/innen dürfen während der Schulzeit (Unterricht und Pausen) das Schulgelände ohne Erlaubnis durch eine Lehrkraft nicht verlassen. Als Ausnahme gilt die Zeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht.

5. Schüler/innen aus den Jahrgangsstufen 9 und 10 unterstützen die Lehreraufsichten in den Pausen. Sie sind an einem Ausweis erkennbar. Ihre Anordnungen müssen befolgt werden. Die Aufsichten verhalten sich den anderen Schülerinnen und Schülern gegenüber freundlich.

6. Alle Schüler/innen sind für die Sauberkeit auf den Pausenhöfen und im Gebäude mitverantwortlich. Jeder ist verpflichtet, Müll zu trennen und sofort zu entsorgen. Liegen gebliebener Abfall muss weggeräumt werden. Die Müllbehälter im Klassenraum werden am Dienstag und Freitag in einer kleinen Pause durch die Klassendienste in die Sammelbehälter am Schulhofeingang entleert.

7. Bei angesagter Regenpause halten sich alle Schüler/innen in den Pausenhallen und unteren Gängen auf. Der Aufenthalt in den Klassenräumen, den oberen Fluren und auch auf den Schulhöfen ist nicht erlaubt.

8. Das Werfen von Schneebällen oder anderen Gegenständen kann zu schweren Verletzungen führen und ist daher nicht erlaubt.

9. Rauchen schädigt die Gesundheit (auch die der Nichtraucher!) und ist nach dem Gesetz allen Schüler/innen auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Auch Energy-Drinks sind an unserer Schule verboten.

10. Die Flure vor dem Lehrerzimmer und den Büros sind keine Schülerwege. Hier ist der Aufenthalt nur bei wichtigen Anlässen gestattet. Anliegen werden möglichst einzeln vorgebracht.

 

III. Ordnung innerhalb der Klassen- und Fachräume:

1. Alle Schüler/innen sind für die Sauberkeit und schonende Behandlung der Einrichtungsgegenstände und der ausgegebenen Bücher mitverantwortlich. Jeder muss Beschädigungen vermeiden.

2. Wer etwas zerstört, muss dafür sorgen, dass es wieder in Ordnung gebracht wird. Schäden müssen so schnell wie möglich einer Lehrkraft oder dem Hausmeister gemeldet werden.

3. Jeder hat pünktlich zum Unterricht zu erscheinen, seinen Platz einzunehmen und das Material für den Unterricht bereitzulegen.

4. Alle müssen jeden Unterrichtsraum sauber und aufgeräumt verlassen.

5. Im Allgemeinen ist es nicht erlaubt, in der Unterrichtsstunde zu essen, zu trinken oder Kaugummi zu kauen.

6. Jede Klasse stellt nach Unterrichtsschluss ihre Stühle behutsam auf die Tische.

 

IV. Ordnung in der Mensa:

1. Hier kann Mittag gegessen oder auf den Nachmittagsunterricht gewartet werden. Dabei soll sich jeder rücksichtsvoll verhalten und unnötigen Lärm vermeiden.

2. Beim Essen werden Kopfbedeckungen abgenommen und die allgemein gültigen Tischregeln beachtet.

3. Die Mensa ist in der Regel montags bis donnerstags von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr geöffnet.

4. Handys und andere elektronische Geräte dürfen (selbstverständlich unter der Maßgabe der Einhaltung der Persönlichkeitsrechte aller) in der Mittagspause / in Freistunden genutzt werden.

 

V. Verkehrsregelungen:

1. Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung sind auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände zu beachten. Vor der Einfahrt zum Schulgelände müssen alle absteigen und ihre Räder oder Mofas zum Standplatz schieben.     Ausnahme: Weg vom Neuendeich bis zum Fahrradstand.

2. Schülermofas dürfen auf dem Containerplatz am Schulhofeingang abgestellt werden.

3. Bei Unterrichtsschluss werden die Räder bis zur Straße geschoben. Es darf erst losgefahren werden, wenn die Verkehrslage auf der vorfahrtsberechtigten Königsberger Straße eine freie Fahrt erlaubt.

4. Die Fahrbahn muss dort überquert werden, wo die Schülerlotsen Dienst tun. Den Anordnungen der Schülerlotsen ist unbedingt Folge zu leisten.

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Die aufgestellten Regeln sind für jeden verbindlich. Diese Schulordnung wird allen SchülerInnen einmal ausgehändigt und ist aufzubewahren. Sie wird zu Beginn eines Schuljahres in jeder Klasse besprochen. Diese Schulordnung gilt anhand eines Beschlusses der Schulkonferenz vom 03.05.2016.

Wahlpflichtunterricht an der Elbschule Glückstadt

Wahlpflichtunterricht an der Elbschule Glückstadt

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“

– Henry Ford –

Ab dem 7. Schuljahr kommt mit dem Wahlpflichtunterricht ein weiteres zeugnisrelevantes Unterrichtsfach hinzu. Die Schülerinnen und Schüler müssen entsprechend ihrer Neigungen, aber auch entsprechend ihrer Begabungen einen Kurs aus unserem Angebot wählen, um einen Bildungsschwerpunkt zu setzen. Der gewählte Kurs ist dabei bis zum Abschluss (ESA/MSA) jeweils 4 Stunden pro Woche zu besuchen und somit abschlussrelevant.

Auf den folgenden Seiten werden unsere aktuellen und wählbaren Kurse vorgestellt. Alle nötigen Informationen sowie Ansprechpartner – sollte es weitere Fragen geben – findet Ihr auf diesen Seiten. Einen Anspruch, dass ein angebotener Kurs zusammenkommt, kann nicht gegeben werden, da dies von der Menge der Teilnehmer abhängig ist.

Viel Spaß beim Stöbern und Aussuchen und natürlich in unseren Kursen.

Profilklassen in Klassenstufe 5/6

Profilklassen in Klassenstufe 5/6

In den Jahrgängen 5 und 6 bietet die Elbschule folgende Profile an:

  • Künstler
  • Sportler
  • Forscher

Die entsprechenden Profilfächer werden mit zwei Stunden mehr als im üblichen Kontingent vorgesehen erteilt: Die Künstlerklasse hat also zwei Stunden mehr Kunst, die Sportlerklasse zwei Stunden mehr Sport und die Forscherklasse zwei Stunden mehr Naturwissenschaften. Um jedem Kind zu ermöglichen, seiner Neigung nachzugehen, werden diese Stunden klassenübergreifend im Kurssystem erteilt.

Wie werden diese zusätzlichen Stunden genutzt?

Zum einen können in den zusätzlichen Stunden die Themen des jeweiligen Fachcurriculums intensiver behandelt werden. So können auch vermehrt außerschulische Lernorte passend zum Profil aufgesucht, außerschulische Experten eingeladen oder auch Klassenfahrten mit Unterrichtsinhalten des Profils aufgewertet werden.

Zum anderen bieten die zusätzlichen Stunden auch Raum für Inhalte, die in den Klassen 5 und 6 sonst (noch) nicht zum regulären Unterricht gehören.

Ab der Klassenstufe 7 gibt es keine Profilklassen mehr. Die Schüler*innen wählen dann ihren Neigungen entsprechend einen Kurs aus unserem Wahlpflichtangebot. Die Kurse werden dann ebenfalls klassenübergreifend erteilt.

Mensaessen

Info: Mensaessen

Wichtige Info: Die Anlage (PDF) gibt Ihnen und Euch eine Übersicht zur Anmeldung für das Essen in der Mensa!

So gehts: Registrierung über die Homepage der Schule oder unsere Homepage

www.sts-hauswirtschaft.de/systemverpflegung/mensaservice/

Sie erhalten per E-Mail Ihre Zugangsdaten (Teilnehmernummer+Passwort) für das Bestellportal von pairsolutions GmbH  Achten Sie unbedingt auf die richtige Schreibweise und prüfen Sie Ihren Spam-Ordner. Dieser Vorgang kann bis zu 7 Werktage dauern – Bitte registrieren Sie Ihr Kind rechtzeitig!

Essen bestellen – auch in der App von unterwegs möglich:

Mit Ihren Zugangsdaten können Sie sich über unsere Homepage über den Button „Login + Essen bestellen“ oder über https://iss.pairsolutions.de/ einloggen.

  •  Unter „Willkommen“ stehen Informationen über die aktuellen Speisepläne, das Abrechnungskonto und zum Thema Datenschutz.
  •  Unter „Stammdaten“ können Sie Ihre persönlichen Daten kontrollieren oder ändern/ ergänzen – Ihr Passwort aus Gründen des Datenschutzes bitte umgehend ändern!
  •  Unter „Konto“ erhalten Sie alle Informationen über die Buchungen und Ihren Kontostand.
  •  Unter „Kalender“ bestellen Sie Essen bzw. können Sie auch das Essen abbestellen
  • bitte beachten Sie die Bestellfristen (siehe Punkt „Fristen“).
  •  Sie können auf Wunsch ein Abo für feste Essenstage einrichten – so wird automatisch Essen bestellt, ohne dass Sie jede Woche das Mittagessen buchen müssen.Fristen
  •  Anmeldungen zum Essen erfolgen bis Donnerstag 10 Uhr für die darauf folgende Woche (Montag-Freitag)
  •  Abmeldungen vom Essen sind bis 10 Uhr für den folgenden Tag möglich. In den Ferien sind die Tage im Kalender gesperrt – nicht buchbar.Bezahlung/Kontoführung
  •  Das Abrechnungskonto ist grundsätzlich im Guthaben zu führen.
  •  Bezahlung per Einzugsermächtigung: Wenn das Konto den Mindestbetrag von 10,50 € unterschreitet, zieht pairsolutions automatisch den Grundbetrag von 30,00 € ein.
  •  Bezahlung per Selbstüberweiser: Der Grundbetrag von 30,00 € muss eingezahlt werden und dann regelmäßig auf das Abrechnungskonto eingezahlt werden. Empfänger: Steinburger Service GmbH, IBAN: DE 98 2225 0020 0090 6026 24, Verwendungszweck: Essensgeld, Name des Kindes, Teilnehmernummer
  •  Wenn eine RFID-Karte bestellt wurde, bitte 3,50 € passend in bar mitgeben (nur an weiterführenden Schulen)BuT–GutscheinEine erfolgreiche Bestellung erfordert einen Guthabenbetrag auf dem Konto oder die Vorlage eines gültigen Teilhabegutscheins. Geben Sie den Gutschein rechtzeitig, am besten direkt nach Erhalt Ihrem Kind mit, damit der Gutschein direkt in der Schule weitergeleitet wird oder senden Sie den Gutschein an: info@sts-hauswirtschaft.de oder an: but@pairsolutions.de.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gern unter 04821 772-3903 telefonisch zur Verfügung oder auch gern per Mail unter: info@sts-hauswirtschaft.de . Auf der Homepage von pairsolutions GmbH unter https://www.pairsolutions.de/teilnehmer erhalten Sie ebenfalls Unterstützung und Informationen sowie ein Erklär-Video: https://www.youtube.com/watch?v=xWV3Y4- 8650

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Informationen zum Jahresanfang 2022

Informationen zum Jahresanfang 2022

Ich wünsche allen Schülerinnen und Schülern, Eltern Lehrkräften und MitarbeiterInnen einen guten Start in ein neues Jahr und hoffe, dass wir auch im Jahr 2022 gesund und ohne große Einschränkungen den Schulbetrieb fortführen können. Obwohl die Inzidenzen zurzeit über 350 liegen, wird der Schulstart mit einigen Schutzmaßnahmen in Präsenz stattfinden. Am 5. Januar ist eine neue Schul-Coronainformation herausgegeben worden, die ich hier für Euch und Sie kurz zusammenfasse.

Testkonzept

Gemäß § 7 Abs. 3 Schulen-CoronaVO ist ab sofort zunächst für die Zeit bis zum 23. Januar 2022 die Testpflicht in Schulen auf drei Tests pro Woche erweitert (Montag, Mittwoch, Freitag). Dies gilt verpflichtend für alle zunächst bis zum 23.01.22. Wir wünschen uns, dass aufgrund des erhöhten Infektionsgeschehens auch Geimpfte und Genesene an den Testungen teilnehmen.

Mund-Nasen-Bedeckung

Die Pflicht zum Tragen einer Mund-Nasen-Bedeckung bleibt in der jetzigen Form bestehen.

Kohortenregelung Grundschulen und Förderzentren

Um die Infektionsrate durch das SARS-CoV-2 zu reduzieren, sind zusätzlich weiterhin Kontaktbeschränkungen sowohl im öffentlichen Leben als auch im privaten Umfeld notwendig. Diese haben das Ziel, vor Neuinfektionen so weit wie möglich zu schützen. Auch im Bereich der Schule gelten grundsätzlich die in den Landesbestimmungen verfügten Kontaktbeschränkungen. Dabei geht es nicht darum, Infektionen gänzlich zu verhindern, sondern die Ansteckungsrate zu senken bzw. auf möglichst niedrigem Niveau stabil zu halten. Obwohl wir als Gemeinschaftsschule keine Kohorten bilden müssen, bitten wir um die Einhaltung der Kontaktminimierung auf den Schulhöfen und Gängen!

Kohortenübergreifende außerunterrichtliche Angebote an allen Schulen

Für alle Schulen gilt, dass außerunterrichtliche Angebote wie z. B. AGs in den Nachmittagsstunden in der Zeit zunächst bis zum 23. Januar 2022 ausgesetzt werden sollen, um die Zahl lerngruppenübergreifender Kontakte an Schulen zu beschränken. Dennoch kann die Kohorte zur Aufrechterhaltung von Ganztags- und Betreuungsangeboten nach sorgfältiger Abwägung mehrere Lerngruppen umfassen.

Unsere OG-Angebote fallen dementsprechend in den nächsten zwei Wochen aus, es finden nur folgende OGs statt:

  • Mittagsfreizeit (MFZ) und Hausaufgabenbetreuung (HAB)
  • Spanisch und Französisch
  • LRS

Da am 18.01., 19.01. und 20.01. die Zeugniskonferenzen am Nachmittag stattfinden, endet der Unterricht an diesen Tagen schon nach der 5. Stunde. Hier findet nur noch die MFZ / HAB statt.

Musik und Sport (zunächst für die nächsten 2 Wochen)

Der Sportunterricht gemäß Fachanforderungen wird ausgesetzt. Moderate Bewegungsangebote unter Beachtung erhöhter Hygieneanforderungen, insbesondere Abstand, sind weiterhin wichtig, d.h. der Sportunterricht fällt grundsätzlich nicht aus. Soweit es die Witterung zulässt, sollen diese Angebote im Freien realisiert werden. Die Durchführung von schulinternen oder schulübergreifenden Wettkämpfen ist nicht gestattet.

Singen und das Spielen von Blasinstrumenten sind vorübergehend nicht zulässig, weder im Unterricht noch in Kleingruppen oder Einzelsituationen.

Beurlaubungserlass und Erfassung von Fehltagen in Zeugnissen

Eine Teilnahme am Präsenzbetrieb und am Präsenzunterricht ist für die Schülerinnen und Schüler wichtig. Weiterhin kommt aber eine Beurlaubung von Schülerinnen und Schülern in Betracht, die entweder selbst ein klar erhöhtes Risiko für einen schweren Verlauf im Falle einer Erkrankung an COVID-19 haben oder bei denen dies bei mit ihnen in häuslicher Gemeinschaft lebenden Angehörigen der Fall ist. Es gilt weiterhin der Erlass zum Umgang mit vulnerablen Schülerinnen und Schülern* 01_Handreichung_vulnerable_SuS_aktueller Entwurf (schleswig-holstein.de).

Ist eine Schülerin bzw. ein Schüler danach beurlaubt, so werden die entsprechenden Fehltage im Zeugnis nicht ausgewiesen, es sei denn die Schülerin bzw. der Schüler oder die Eltern bitten darum. Das gleiche gilt, wenn Schülerinnen und Schüler aufgrund einer Quarantäneanordnung des Gesundheitsamtes nicht am Präsenzunterricht der Schule teilnehmen können.

*(Wer also eine Beurlaubung vom Präsenzunterricht anstrebt, muss einen schriftlichen Antrag bei der Schulleitung einreichen und beantragen und diese mit einer ärztlichen Bescheinigung der Notwendigkeit bestätigen lassen. Eine Beurlaubung gilt immer nur für längstens 4 Wochen.)

Regelung zum Übergang zum Distanzlernen

Für den Fall, dass es aufgrund einzelner Quarantäneanordnungen der Gesundheitsämter zu Störungen der schulorganisatorischen Abläufe kommt, gilt dass die Schulen einen Übergang zu Distanzunterricht für betroffene Lerngruppen, Jahrgänge oder die Schule insgesamt regeln können.

Um einen eventuellen Distanzunterricht zu gewährleisten, ist es nötig, dass alle Schülerinnen und Schüler über ein digitales Endgerät verfügen. Sollten Sie nicht in der Lage sein, ein Endgerät selbst zu beschaffen, können Sie ein Leihgerät bei der Schule beantragen. (Leihanträge über das Büro erhältlich oder auf der Homepage herunterzuladen)

Abschlussprüfungen

Schon jetzt wurde beschlossen, die Abschlussprüfungen des Jahrgangs 2022 wie im letzten Jahr mit veränderten Regelungen durchzuführen. Dazu folgen weitere Informationen durch die Klassenlehrkräfte der 9. und 10. Klassen.

Ausblick

Es ist davon auszugehen, dass es im Verlauf der nächsten Wochen immer wieder zu veränderten Regelungen kommen wird.

Damit aber der Schulstart gut gelingt, bitten wir um die strenge Einhaltung der Hygienevorschriften und Beachtung des gültigen Schnupfenplans. Weitere Informationen dazu findet man unter Coronavirus – Schulen&Hochschulen – Coronavirus Informationen für Schulen – schleswig-holstein.de

Zum Schluss noch eine Bitte in eigener Sache:

Sollte ein Schüler oder eine Schülerin Kontaktperson einer infizierten Person in den letzten 5 Tagen gewesen sein, bitten wir Sie, den Schüler / die Schülerin noch zwei weitere Tage (also am Montag und Dienstag) zuhause zu lassen, insbesondere dann, wenn Kontakt zu potenziell Infizierten zu Omikronfällen bestand.

Bei solchen Fällen oder auch bei jeder anderen Krankheit bitten wir weiterhin darum, dass eine Krankmeldung telefonisch über das Büro (04124-930580) am Tag der Krankheit möglichst bis 7.30 Uhr gemeldet wird.

Ich bedanke mich für Euer und Ihr Verständnis und wünsche einen guten Start,

C. Siebert

(Schulleiterin)

 

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Vorlesewettbewerb 2021 – Lesen macht stark!

Vorlesewettbewerb 2021 – Lesen macht stark!

Auch in diesem Jahr konnte, trotz der Pandemie, der Vorlesewettbewerb der 6. Klassen stattfinden. Anfang Dezember traten sechs Schüler*innen aus dem 6. Jahrgang gegeneinander an, um vor einer vierköpfigen Jury (bestehend aus zwei Lehrkräften sowie zwei Schülerinnen der 10. Klassen) ihr Können im Lesen unter Beweis zu stellen.

Zuvor fanden in unseren drei 6. Klassen wieder die Klassenwettbewerbe statt, aus denen sich wiederrum zwei Sieger*innen für den Vorlesewettbewerb qualifizieren konnten.

Anders noch als im letzten Jahr, konnten die sechs Teilnehmer*innen endlich wieder vor einem kleinen Publikum lesen. Dieses bestand aus einer 5. Klasse, die neugierig den Vorlesenden lauschte. Alle sechs Vorleser*innen entführten Publikum und Jury in ihre Welt der Bücher und sorgten mit passend ausgewählten Textstellen für eine freudige, aber auch gruselige Stimmung.

Als Siegerin des Wettbewerbs konnte sich Melissa-Sophie aus der 6a behaupten, die im kommenden Jahr die Elbschule im alljährlichen Regionalentscheid vertreten wird.

Foto von Siora Photography on Unsplash