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Lernchancen - Eine Schule für alle!

Aufgabe der Gemeinschaftsschule

(1) Gemeinschaftsschulen sind der individuellen Förderung der Schülerinnen und Schüler verpflichtet, unabhängig von den zu erreichenden Schulabschlüssen.
Die Schul- und Unterrichtsgestaltung orientiert sich daher an den Lernvoraussetzungen und Lernprozessen der Schülerinnen und Schüler und fördert sie in ihrer individuellen Lernentwicklung. …

(2) …

(3) Die Gemeinschaftsschule führt Schülerinnen und Schüler aller Begabungen in einem weitgehend gemeinsamen Bildungsgang zu den Schulabschlüssen der Sekundarstufe I oder zur Berechtigung des Übergangs in die gymnasiale Oberstufe.

Das bedeutet, dass wir alle Kinder, gleich welcher Empfehlung (Gemeinschaftsschule oder Gymnasium), ob mit oder ohne sonderpädagogischem Förderbedarf, in den Klassen 5 und 6 inklusiv weiter beschulen. So wie man es auch aus der Grundschule kennt. Dabei darf jedes Kind auf seiner Niveaustufe arbeiten. Wir verfolgen hier den binnendifferenzierten Ansatz. Ausgehend von einem gemeinsamen Basis- oder Grundwissen, werden die Themen auf vier verschiedenen Niveaustufen vertieft (vereinfachte Anforderungen mit individueller Benotung (i.B.), Basisniveau (B), erweitertes Niveau (E), gesteigertes Niveau (G)). Je nachdem, auf welchem Niveau das Kind hauptsächlich arbeitet, erhält es die Kennzeichnung im Zeugnis durch das Sternchensystem:

Individuelle Benotung = „i.B.“

B-Niveau = *

E-Niveau = **

G-Niveau = ***

Eine äußere Differenzierung erfolgt ab Klasse 7, da hier die Schüler*innen ihren Wahlpflichtunterricht wählen (Neigungsdifferenzierung) und für 4 Schulstunden pro Woche außerhalb des gewohnten Klassenverbandes in Kursen unterrichtet werden. Zudem werden die Englischkurse in B- und E-Kurse aufgeteilt, auch jeweils für 4 Schulstunden pro Woche. 

Ein Wechsel auf eine andere Niveaustufe ist zu jedem Zeugnistermin möglich.

Abschlussmöglichkeiten

Eine erste Prognose auf den zu erreichenden Abschluss erhalten die Schüler*innen am Ende der Klasse 8, die Verpflichtung zur Teilnahme am ersten allgemeinbildenden Schulabschluss (ESA) erfolgt im 1. Halbjahr der Klasse 9.

Schüler*innen mit sonderpädagogischem Förderbedarf, die nicht zum ESA gemeldet werden, verlassen die Schule nach Klasse 9 mit dem Förderabschluss.

Schüler*innen, die am ESA erfolgreich teilgenommen haben, jedoch mehr als einmal „ausreichend“ (4) im Zeugnis haben, verlassen die Schule nach der 9. Klasse.

Schüler*innen, die erfolgreich am ESA teilgenommen haben und einen entsprechenden Notendurchschnitt von mind. 3,0 haben, können in die 10. Klasse überwechseln. Ebenso alle Schüler*innen, die eine MSA-Prognose hatten und die Versetzung erreicht haben.

Nach erfolgreichem Absolvieren der 10. Klasse (MSA) können Schüler*innen die Versetzung in die Oberstufe am Detlefsengymnasium beantragen. Da wir einen Kooperationsvertrag zwischen unseren beiden Schulen haben, ist ein Schulplatz bei entsprechendem Notendurchschnitt sicher (wenn man möchte).

Alle weiteren Informationen, wie es nach der Schule weitergehen kann, findet man unter der Rubrik Berufsorientierung.