Schulordnung

Daran muss ich mich halten

Alle sollen sich in der Schule wohl fühlen können. Das ist nur möglich, wenn sich jeder rücksichtsvoll und friedfertig verhält, sich verantwortlich fühlt und einen höflichen Umgangston pflegt und darauf angesprochen, den eigenen Namen und die Klasse nennt. Um Ausgrenzungen zu vermeiden, wird deutsch gesprochen.

Niemand darf anderen Gewalt antun, andere entwürdigen oder beim Lernen stören.

I. Allgemeines:

  1. Unterrichtszeiten:

1. Stunde         07:30 Uhr  –  08:15 Uhr

2. Stunde      08:20 Uhr  –  09:05 Uhr             Pause 20 Minuten

3. Stunde      09:25 Uhr  –  10:10 Uhr

4. Stunde 10:15 Uhr  –  11:00 Uhr             Pause 15 Minuten

5. Stunde 11:15 Uhr  –  12:00 Uhr

6. Stunde 12:05 Uhr  –  12:50 Uhr             Pause 40 Minuten

7./8. Stunde        13:30 Uhr  –  15:00 Uhr

  1. Ab 7:05 Uhr dürfen Schülerinnen und Schüler die große Pausenhalle als Warteraum nutzen. Die Klassenräume können ab 7:20 Uhr betreten werden.
  1. Schüler/innen, deren Unterricht erst zu einer späteren Stunde beginnt, können die Pausenhalle als Warteraum nutzen. Ein Aufenthalt in den Klassenräumen ist untersagt.
  1. Nach der letzten Unterrichtsstunde des Vormittags verlassen alle Schüler/innen dieKlassenräume und Gänge. Schüler/innen mit Nachmittagsunterricht bzw. mit Teilnahme am Ganztagsangebot dürfen sich in der Mensa mit Nebenraum, der Pausenhalle oder einem beaufsichtigten Raum aufhalten.
  1. Die Wartezeiten im Schulgebäude sind so zu gestalten, dass andere Personen nicht gestört werden. Den Anweisungen der Lehrkräfte, anderer Mitarbeiter der Schule sowie der Schüleraufsichten ist Folge zu leisten.
  1. Die besonderen Regelungen für den Sportbetrieb besprechen die Sportlehrer/innen zu Beginn eines jeden Schuljahres mit ihren Gruppen.
  1. Bei Notfällen (z. B. Feuer) gilt der Alarmplan (Aushang). Durchsagen sind zu beachten.
  1. Waffen und Gegenstände, die einen selbst oder andere gefährden, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.
  1. Elektronische Geräte dürfen auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit und den geregelten Pausen nicht benutzt werden. Im Ausnahmefall und mit Genehmigung einer Lehrkraft ist die Nutzung u.a. zu unterrichtlichen Zwecken zulässig. Bei Verstößen können die Geräte für eine gewisse Zeit (in der Regel bis zum Schulschluss der Schüler) eingezogen werden. Die Nutzung in der Mittagspause wird in II.11 geregelt.
  1. Wertsachen sollten zur Schule nicht mitgebracht werden, denn bei Verlust können sie durch die Schule nicht ersetzt werden.
  1. Kopfbedeckungen sind im Unterricht abzunehmen. Die Ausübung der Religionsfreiheit bleibt hiervon unberührt.
  1. Jede/r hat das Recht, sich zu einem geeigneten Zeitpunkt bei seinem Gegenüber höflich zu beschweren, wenn sie/er sich nicht richtig behandelt fühlt.
  1. Die Bushaltestelle und der Fußweg vor der Schule gelten noch als Schulgelände. Provokantes Verhalten in Sichtweite sollte aus Höflichkeit unterlassen werden.

II. Pausenordnung

  1. In den 5-Minuten Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen oder wechseln den Raum/ Fachraum. Der Aufenthalt in den Fluren ist nicht erlaubt.
  1. In den großen Pausen verlassen alle Schüler/innen unverzüglich die Klassenräume (Fachräume). Als Wege sind grundsätzlich der Schulhof 2 und die große Pausenhalle zu nutzen. Den Anordnungen der Lehrkräfte und der Schüleraufsichten ist dabei Folge zu leisten. In den großen Pausen halten sich die Schüler/innen auf den Schulhöfen auf.
  1. Das Laufen und Herumtoben sowie die Nutzung von Inlinern, Rollern o. ä. ist im Schulgebäude verboten. Ebenso dürfen Inliner, Skateboards, Roller o.ä. nicht auf dem Schulhof genutzt werden.
  1. Die Schüler/innen dürfen während der Schulzeit (Unterricht und Pausen) das Schulgelände ohne Erlaubnis durch eine Lehrkraft nicht verlassen. Als Ausnahme gilt die Zeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht.
  1. Schüler/innen aus den Jahrgangsstufen 9 und 10 unterstützen die Lehreraufsichten in den Pausen. Sie sind an einem Ausweis erkennbar. Ihre Anordnungen müssen befolgt werden. Die Aufsichten verhalten sich den anderen Schülerinnen und Schülern gegenüber freundlich.
  1. Alle Schüler/innen sind für die Sauberkeit auf den Pausenhöfen und im Gebäude mitverantwortlich. Jeder ist verpflichtet, Müll zu trennen und sofort zu entsorgen. Liegen gebliebener Abfall muss weggeräumt werden. Die Müllbehälter (außer Restmüll) im Klassenraum werden nach Bedarf in einer kleinen Pause durch die Klassendienste in die entsprechenden Sammelbehälter am Schulhofeingang entleert.
  1. Bei angesagter Regenpause halten sich alle Schüler/innen in den eigenen Klassenräumen auf. Der Aufenthalt in den Fluren, der Pausenhalle oder auf den Schulhöfen ist nicht erlaubt.
  1. Das Werfen von Schneebällen oder anderen Gegenständen kann zu schweren Verletzungen führen und ist daher nicht erlaubt.
  2. Rauchen schädigt die Gesundheit (auch die der Nichtraucher!) und ist nach dem Gesetz allen Schüler/innen auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Auch Energy-Drinks sind an unserer Schule verboten.
  3. Die Flure vor dem Lehrerzimmer und den Büros sind keine Schülerwege. Hier ist der Aufenthalt nur bei wichtigen Anlässen gestattet. Anliegen werden möglichst einzeln vorgebracht.

III. Ordnung innerhalb der Klassen- und Fachräume:

  1. Alle Schüler/innen sind für die Sauberkeit und schonende Behandlung der Einrichtungsgegenstände und der ausgegebenen Bücher mitverantwortlich. Jeder muss Beschädigungen vermeiden.
  1. Wer etwas zerstört oder verunreinigt, muss dafür sorgen, dass es wieder in Ordnung gebracht wird. Schäden müssen so schnell wie möglich einer Lehrkraft oder dem Hausmeister gemeldet werden.
  1. Jeder hat pünktlich zum Unterricht zu erscheinen, seinen Platz einzunehmen und das Material für den Unterricht bereitzulegen.
  1. Alle müssen jeden Unterrichtsraum sauber und aufgeräumt verlassen.
  1. Im Allgemeinen ist es nicht erlaubt, in der Unterrichtsstunde zu essen, zu trinken oder Kaugummi zu kauen.
  1. Jede Klasse stellt nach Unterrichtsschluss ihre Stühle behutsam auf die Tische.

IV. Ordnung in der Mensa: 

  1. Die Mensa / Mittagsfreizeit ist in der Regel montags bis donnerstags von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr geöffnet.
  2. Hier kann bis 13.30 Uhr Mittag gegessen oder auf den Nachmittagsunterricht gewartet werden. In der Mittagsfreizeit kann man bis 15 Uhr spielen. Dabei soll sich jeder rücksichtsvoll verhalten und unnötigen Lärm vermeiden.
  3. Beim Essen werden Kopfbedeckungen abgenommen und die allgemein gültigen Tischregeln beachtet.
  4. Handys und andere elektronische Geräte dürfen (selbstverständlich unter der Maßgabe der Einhaltung der Persönlichkeitsrechte aller) in der Mittagspause / in Freistunden genutzt werden.

V. Verkehrsregelungen:

  1. Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung sind auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände zu beachten. Vor der Einfahrt zum Schulgelände müssen alle absteigen und ihre Räder oder Mofas zum Standplatz schieben.
  1. Schülermofas dürfen auf dem Containerplatz am Schulhofeingang abgestellt werden.
  1. Bei Unterrichtsschluss werden die Räder bis zur Straße geschoben. Es darf erst losgefahren werden, wenn die Verkehrslage auf der vorfahrtsberechtigten Königsberger Straße eine freie Fahrt erlaubt.
  2. Die Fahrbahn muss dort überquert werden, wo Fußgängerüberwege sind oder wo die Schülerlotsen Dienst tun. Den Anordnungen der Schülerlotsen ist unbedingt Folge zu leisten.

Stand: 01.12.2022

Die aufgestellten Regeln sind für jeden verbindlich. Diese Schulordnung wird allen SchülerInnen einmal ausgehändigt und ist aufzubewahren. Sie wird zu Beginn eines Schuljahres in jeder Klasse besprochen. Diese Schulordnung wurde in ihrer aktuellen Fassung auf der Schulkonferenz am 30.11.2022 beschlossen.