Schulordnung

Stand: 08.08.2019

Alle sollen sich in der Schule wohl fühlen können. Das ist nur möglich, wenn sich jeder rücksichtsvoll und friedfertig verhält, sich verantwortlich fühlt und einen höflichen Umgangston pflegt und darauf angesprochen, den eigenen Namen und die Klasse nennt. Um Ausgrenzungen zu vermeiden, wird deutsch gesprochen.

Niemand darf anderen Gewalt antun, andere entwürdigen oder beim Lernen stören.

 

I. Allgemeines:

1. Unterrichtszeiten:

1. Stunde 07:30 Uhr – 08:15 Uhr

2. Stunde 08:20 Uhr – 09:05 Uhr Pause 20 Minuten

3. Stunde 09:25 Uhr – 10:10 Uhr

4. Stunde 10:15 Uhr – 11:00 Uhr Pause 15 Minuten

5. Stunde 11:15 Uhr – 12:00 Uhr

6. Stunde 12:05 Uhr – 12:50 Uhr Pause 40 Minuten

7./8. Stunde 13:30 Uhr – 15:00 Uhr

 

2. Ab 7:05 Uhr dürfen Schülerinnen und Schüler die große Pausenhalle als Warteraum nutzen. Die Klassenräume können ab 7:20 Uhr betreten werden.

3. Schüler/innen, deren Unterricht erst zu einer späteren Stunde beginnt, können die Pausenhalle als Warteraum nutzen. Ein Aufenthalt in den Klassenräumen ist untersagt.

4. Nach der letzten Unterrichtsstunde des Vormittags verlassen alle Schüler/innen die Klassenräume und Gänge. Schüler/innen mit Nachmittagsunterricht bzw. mit Teilnahme am Ganztagsangebot dürfen sich in der Mensa mit Nebenraum, der Pausenhalle oder einem beaufsichtigten Raum aufhalten.

5. Die Wartezeiten im Schulgebäude sind so zu gestalten, dass andere Personen nicht gestört werden. Den Anweisungen der Lehrkräfte, anderer Mitarbeiter der Schule sowie der Schüleraufsichten ist Folge zu leisten.

6. Die besonderen Regelungen für den Sportbetrieb besprechen die Sportlehrer/innen zu Beginn eines jeden Schuljahres mit ihren Gruppen.

7. Bei Notfällen (z. B. Feuer) gilt der Alarmplan (Aushang). Durchsagen sind zu beachten.

8. Gegenstände, die einen selbst oder andere gefährden, dürfen nicht mit in die Schule gebracht werden.

9. Elektronische Geräte dürfen auf dem Schulgelände während der Unterrichtszeit und den geregelten Pausen nicht benutzt werden. Im Ausnahmefall und mit Genehmigung einer Lehrkraft ist die Nutzung u.a. zu unterrichtlichen Zwecken zulässig. Bei Verstößen können die Geräte für eine gewisse Zeit (in der Regel bis zum Unterrichtsschluss) eingezogen werden.

10. Wertsachen sollten zur Schule nicht mitgebracht werden, denn bei Verlust können sie durch die Schule nicht ersetzt werden.

11. Kopfbedeckungen sind im Unterricht abzunehmen.

12. Bei Verstößen gegen diese Schulordnung muss je nach Häufigkeit die Pausenordnung oder die Schulordnung (evtl. auch durch Nacharbeit in der Schule) abgeschrieben werden oder es werden andere geeignete Maßnahmen angeordnet.

13. Jede/r hat das Recht, sich höflich bei seinem Gegenüber zu beschweren, wenn sie/er sich nicht richtig behandelt fühlt.

14. Die Bushaltestelle und der Fußweg vor der Schule gelten noch als Schulgelände. Provokantes Verhalten in Sichtweite sollte aus Höflichkeit unterlassen werden.

 

II. Pausenordnung

1. In den 5-Minuten Pausen bleiben die Schülerinnen und Schüler in den Klassenräumen oder wechseln den Raum/ Fachraum. Der Aufenthalt in den Fluren ist nicht erlaubt.

2. In den großen Pausen verlassen alle Schüler/innen unverzüglich die Klassenräume (Fachräume). Als Wege sind grundsätzlich der Schulhof 2 und die große Pausenhalle zu nutzen. Den Anordnungen der Lehrkräfte und der Schüleraufsichten ist dabei Folge zu leisten. In den großen Pausen halten sich die Schüler/innen auf den Schulhöfen oder in der großen Pausenhalle auf. Die Toiletten in der großen Pausenhalle könnengenutzt werden.

3. Das Laufen und Herumtoben sowie die Nutzung von Inlinern, Rollern o. ä. ist im Schulgebäude verboten.

4. Die Schüler/innen dürfen während der Schulzeit (Unterricht und Pausen) das Schulgelände ohne Erlaubnis durch eine Lehrkraft nicht verlassen. Als Ausnahme gilt die Zeit zwischen Vormittags- und Nachmittagsunterricht.

5. Schüler/innen aus den Jahrgangsstufen 9 und 10 unterstützen die Lehreraufsichten in den Pausen. Sie sind an einem Ausweis erkennbar. Ihre Anordnungen müssen befolgt werden. Die Aufsichten verhalten sich den anderen Schülerinnen und Schülern gegenüber freundlich.

6. Alle Schüler/innen sind für die Sauberkeit auf den Pausenhöfen und im Gebäude mitverantwortlich. Jeder ist verpflichtet, Müll zu trennen und sofort zu entsorgen. Liegen gebliebener Abfall muss weggeräumt werden. Die Müllbehälter im Klassenraum werden am Dienstag und Freitag in einer kleinen Pause durch die Klassendienste in die Sammelbehälter am Schulhofeingang entleert.

7. Bei angesagter Regenpause halten sich alle Schüler/innen in den Pausenhallen und unteren Gängen auf. Der Aufenthalt in den Klassenräumen, den oberen Fluren und auch auf den Schulhöfen ist nicht erlaubt.

8. Das Werfen von Schneebällen oder anderen Gegenständen kann zu schweren Verletzungen führen und ist daher nicht erlaubt.

9. Rauchen schädigt die Gesundheit (auch die der Nichtraucher!) und ist nach dem Gesetz allen Schüler/innen auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten. Auch Energy-Drinks sind an unserer Schule verboten.

10. Die Flure vor dem Lehrerzimmer und den Büros sind keine Schülerwege. Hier ist der Aufenthalt nur bei wichtigen Anlässen gestattet. Anliegen werden möglichst einzeln vorgebracht.

 

III. Ordnung innerhalb der Klassen- und Fachräume:

1. Alle Schüler/innen sind für die Sauberkeit und schonende Behandlung der Einrichtungsgegenstände und der ausgegebenen Bücher mitverantwortlich. Jeder muss Beschädigungen vermeiden.

2. Wer etwas zerstört, muss dafür sorgen, dass es wieder in Ordnung gebracht wird. Schäden müssen so schnell wie möglich einer Lehrkraft oder dem Hausmeister gemeldet werden.

3. Jeder hat pünktlich zum Unterricht zu erscheinen, seinen Platz einzunehmen und das Material für den Unterricht bereitzulegen.

4. Alle müssen jeden Unterrichtsraum sauber und aufgeräumt verlassen.

5. Im Allgemeinen ist es nicht erlaubt, in der Unterrichtsstunde zu essen, zu trinken oder Kaugummi zu kauen.

6. Jede Klasse stellt nach Unterrichtsschluss ihre Stühle behutsam auf die Tische.

 

IV. Ordnung in der Mensa:

1. Hier kann Mittag gegessen oder auf den Nachmittagsunterricht gewartet werden. Dabei soll sich jeder rücksichtsvoll verhalten und unnötigen Lärm vermeiden.

2. Beim Essen werden Kopfbedeckungen abgenommen und die allgemein gültigen Tischregeln beachtet.

3. Die Mensa ist in der Regel montags bis donnerstags von 12.30 Uhr bis 14.30 Uhr geöffnet.

4. Handys und andere elektronische Geräte dürfen (selbstverständlich unter der Maßgabe der Einhaltung der Persönlichkeitsrechte aller) in der Mittagspause / in Freistunden genutzt werden.

 

V. Verkehrsregelungen:

1. Die Regelungen der Straßenverkehrsordnung sind auf dem Schulweg und auf dem Schulgelände zu beachten. Vor der Einfahrt zum Schulgelände müssen alle absteigen und ihre Räder oder Mofas zum Standplatz schieben.     Ausnahme: Weg vom Neuendeich bis zum Fahrradstand.

2. Schülermofas dürfen auf dem Containerplatz am Schulhofeingang abgestellt werden.

3. Bei Unterrichtsschluss werden die Räder bis zur Straße geschoben. Es darf erst losgefahren werden, wenn die Verkehrslage auf der vorfahrtsberechtigten Königsberger Straße eine freie Fahrt erlaubt.

4. Die Fahrbahn muss dort überquert werden, wo die Schülerlotsen Dienst tun. Den Anordnungen der Schülerlotsen ist unbedingt Folge zu leisten.

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Die aufgestellten Regeln sind für jeden verbindlich. Diese Schulordnung wird allen SchülerInnen einmal ausgehändigt und ist aufzubewahren. Sie wird zu Beginn eines Schuljahres in jeder Klasse besprochen. Diese Schulordnung gilt anhand eines Beschlusses der Schulkonferenz vom 03.05.2016.

Wahlpflichtunterricht an der Elbschule Glückstadt

Wahlpflichtunterricht an der Elbschule Glückstadt

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“

– Henry Ford –

Ab dem 7. Schuljahr kommt mit dem Wahlpflichtunterricht ein weiteres zeugnisrelevantes Unterrichtsfach hinzu. Die Schülerinnen und Schüler müssen entsprechend ihrer Neigungen, aber auch entsprechend ihrer Begabungen einen Kurs aus unserem Angebot wählen, um einen Bildungsschwerpunkt zu setzen. Der gewählte Kurs ist dabei bis zum Abschluss (ESA/MSA) jeweils 4 Stunden pro Woche zu besuchen und somit abschlussrelevant.

Auf den folgenden Seiten werden unsere aktuellen und wählbaren Kurse vorgestellt. Alle nötigen Informationen sowie Ansprechpartner – sollte es weitere Fragen geben – findet Ihr auf diesen Seiten. Einen Anspruch, dass ein angebotener Kurs zusammenkommt, kann nicht gegeben werden, da dies von der Menge der Teilnehmer abhängig ist.

Viel Spaß beim Stöbern und Aussuchen und natürlich in unseren Kursen.

Profilklassen in Klassenstufe 5/6

Profilklassen in Klassenstufe 5/6

In den Jahrgängen 5 und 6 bietet die Elbschule folgende Profile an:

  • Künstler
  • Sportler
  • Forscher

Die entsprechenden Profilfächer werden mit zwei Stunden mehr als im üblichen Kontingent vorgesehen erteilt: Die Künstlerklasse hat also zwei Stunden mehr Kunst, die Sportlerklasse zwei Stunden mehr Sport und die Forscherklasse zwei Stunden mehr Naturwissenschaften. Um jedem Kind zu ermöglichen, seiner Neigung nachzugehen, werden diese Stunden klassenübergreifend im Kurssystem erteilt.

Wie werden diese zusätzlichen Stunden genutzt?

Zum einen können in den zusätzlichen Stunden die Themen des jeweiligen Fachcurriculums intensiver behandelt werden. So können auch vermehrt außerschulische Lernorte passend zum Profil aufgesucht, außerschulische Experten eingeladen oder auch Klassenfahrten mit Unterrichtsinhalten des Profils aufgewertet werden.

Zum anderen bieten die zusätzlichen Stunden auch Raum für Inhalte, die in den Klassen 5 und 6 sonst (noch) nicht zum regulären Unterricht gehören.

Ab der Klassenstufe 7 gibt es keine Profilklassen mehr. Die Schüler*innen wählen dann ihren Neigungen entsprechend einen Kurs aus unserem Wahlpflichtangebot. Die Kurse werden dann ebenfalls klassenübergreifend erteilt.

Mensaessen

Info: Mensaessen

Wichtige Info: Die Anlage (PDF) gibt Ihnen und Euch eine Übersicht zur Anmeldung für das Essen in der Mensa!

So gehts: Registrierung über die Homepage der Schule oder unsere Homepage

www.sts-hauswirtschaft.de/systemverpflegung/mensaservice/

Sie erhalten per E-Mail Ihre Zugangsdaten (Teilnehmernummer+Passwort) für das Bestellportal von pairsolutions GmbH  Achten Sie unbedingt auf die richtige Schreibweise und prüfen Sie Ihren Spam-Ordner. Dieser Vorgang kann bis zu 7 Werktage dauern – Bitte registrieren Sie Ihr Kind rechtzeitig!

Essen bestellen – auch in der App von unterwegs möglich:

Mit Ihren Zugangsdaten können Sie sich über unsere Homepage über den Button „Login + Essen bestellen“ oder über https://iss.pairsolutions.de/ einloggen.

  •  Unter „Willkommen“ stehen Informationen über die aktuellen Speisepläne, das Abrechnungskonto und zum Thema Datenschutz.
  •  Unter „Stammdaten“ können Sie Ihre persönlichen Daten kontrollieren oder ändern/ ergänzen – Ihr Passwort aus Gründen des Datenschutzes bitte umgehend ändern!
  •  Unter „Konto“ erhalten Sie alle Informationen über die Buchungen und Ihren Kontostand.
  •  Unter „Kalender“ bestellen Sie Essen bzw. können Sie auch das Essen abbestellen
  • bitte beachten Sie die Bestellfristen (siehe Punkt „Fristen“).
  •  Sie können auf Wunsch ein Abo für feste Essenstage einrichten – so wird automatisch Essen bestellt, ohne dass Sie jede Woche das Mittagessen buchen müssen.Fristen
  •  Anmeldungen zum Essen erfolgen bis Donnerstag 10 Uhr für die darauf folgende Woche (Montag-Freitag)
  •  Abmeldungen vom Essen sind bis 10 Uhr für den folgenden Tag möglich. In den Ferien sind die Tage im Kalender gesperrt – nicht buchbar.Bezahlung/Kontoführung
  •  Das Abrechnungskonto ist grundsätzlich im Guthaben zu führen.
  •  Bezahlung per Einzugsermächtigung: Wenn das Konto den Mindestbetrag von 10,50 € unterschreitet, zieht pairsolutions automatisch den Grundbetrag von 30,00 € ein.
  •  Bezahlung per Selbstüberweiser: Der Grundbetrag von 30,00 € muss eingezahlt werden und dann regelmäßig auf das Abrechnungskonto eingezahlt werden. Empfänger: Steinburger Service GmbH, IBAN: DE 98 2225 0020 0090 6026 24, Verwendungszweck: Essensgeld, Name des Kindes, Teilnehmernummer
  •  Wenn eine RFID-Karte bestellt wurde, bitte 3,50 € passend in bar mitgeben (nur an weiterführenden Schulen)BuT–GutscheinEine erfolgreiche Bestellung erfordert einen Guthabenbetrag auf dem Konto oder die Vorlage eines gültigen Teilhabegutscheins. Geben Sie den Gutschein rechtzeitig, am besten direkt nach Erhalt Ihrem Kind mit, damit der Gutschein direkt in der Schule weitergeleitet wird oder senden Sie den Gutschein an: info@sts-hauswirtschaft.de oder an: but@pairsolutions.de.

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen auch gern unter 04821 772-3903 telefonisch zur Verfügung oder auch gern per Mail unter: info@sts-hauswirtschaft.de . Auf der Homepage von pairsolutions GmbH unter https://www.pairsolutions.de/teilnehmer erhalten Sie ebenfalls Unterstützung und Informationen sowie ein Erklär-Video: https://www.youtube.com/watch?v=xWV3Y4- 8650

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